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Wichtiger Hinweis zum Statusfeststellungsverfahren
09.12.2025
Wir möchten Sie auf eine wichtige sozialversicherungsrechtliche Verpflichtung hinweisen, die unter Umständen auch Ihr Unternehmen betrifft.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fordert zunehmend die Durchführung eines sogenannten Statusfeststellungsverfahrens, um zu prüfen, ob bei Gesellschafter-Geschäftsführern oder mitarbeitenden Gesellschaftern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.
Ein solches Verfahren ist insbesondere dann angezeigt, wenn:
- ein Gesellschafter gleichzeitig als Geschäftsführer tätig ist,
- ein Gesellschafter im Unternehmen mitarbeitet, ohne Geschäftsführer zu sein,
- eine Beteiligung von 50/50 vorliegt,
- Holding bzw. mehrstufige Gesellschaftsstrukturen,
- nicht klar ist, ob die betreffende Person abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist.
Wird kein Statusfeststellungsverfahren beantragt, kann dies zu erheblichen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen – einschließlich Säumniszuschlägen.
Durch einen Bescheid im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens haben Sie für die Vergangenheit Rechtsicherheit. Bei Rechtsprechungsänderung muss ein solcher Bescheid explizit aufgehoben werden.
Wichtiger Hinweis zur Beratung
Als Steuerberater unterliegen wir den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Daher dürfen wir in Fragen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung oder zur rechtlichen Gestaltung und Prüfung von Gesellschafts- oder Geschäftsführerverträgen keine rechtliche Beratung leisten.
Wir empfehlen Ihnen daher, zur rechtlichen Prüfung der Notwendigkeit eines Statusfeststellungsverfahrens und zur inhaltlichen Bewertung eines bestehenden Vertragsverhältnisses einen Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung im Sozialversicherungsrecht hinzuzuziehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Befugnisse gerne zur Verfügung.
Bei Fragen erreichen Sie unsere
Steuerberaterin Frau Ivonne Voigt unter:
☎️ +49 3581 4840-29
📧 voigt@lehleiter.info
Ihr Team von Lehleiter + Partner
aus Dresden, Bautzen und Görlitz.
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L+P Paper Mehr Netto vom Brutto
09.12.2025
Wir haben für Sie unser E-Paper "Mehr Netto vom Brutto" aktualisiert.
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Spruch des Monats Dezember
01.12.2025
Manchmal ist die Phantasie des Steuerzahlers größer
als die Regelungskraft des Gesetzgebers.
Wolfgang Schäuble (*1942), Bundesfinanzminister