Die Digitalisierung macht auch vor der betrieblichen Buchhaltung nicht halt. Die deutsche Finanzverwaltung hat schon 2014 neue Regelungen für die elektronische Buchführung und Belegerfassung erlassen, und zwar in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD), welche 2019 aktualisiert wurden.
Alle Steuerpflichtigen, die Bilanzen oder Einnahmenüberschuss- rechnungen (EÜR) erstellen, müssen die GoBD beachten, sofern sie unternehmerische Prozesse EDV-gestützt abbilden und ihre Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten teilweise oder ganz in elektronischer Form erfüllen. Dabei gelten die GoBD ganz unabhängig von der Betriebsgröße. Buchführungsrelevante Systeme sind in diesem Kontext sowohl das Hauptbuchführungsprogramm als auch Nebenbereiche wie etwa die Anlagen- oder Lohnbuchhaltung. Zudem werden elektronische Archivsysteme sowie elektronische Zeiterfassungssysteme von den Regelungen der GoBD erfasst, wenn sie buchführungsrelevante Daten liefern.
Das heißt, Sie werden von der Finanzverwaltung verpflichtet, sämtliche Rechnungslegungs- sowie steuerlich relevante Prozesse, Kontrollen und Verfahren Ihres Unternehmens zu dokumentieren. Und dabei möchten wir Sie unterstützen.
Ganz klar: JA.
Eine Verfahrensdokumentation muss jeder Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften im Sinne der §§ 5, 4 Abs. 1 EStG erstellen und bei Fragen der Finanzbehörden schriftlich vorlegen können.
Also: Egal ob Großkonzern, Mittelständler, Einzelunternehmer oder Freiberufler ohne Mitarbeiter.
Wir können für das Erstellen Ihrer Verfahrensdokumentation für Sie staatliche Unterstützung über die BAFA-Beratungsförderung beantragen.
Antragberechtigte Unternehmen sind hier kleine und mittlere Unternehmen (kurz: KMU), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Information finden Sie im Merkblatt Antragsberechtigte KMU.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Näheres dazu finden Sie im Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsberichte.
Die Förderhöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Standort |
Förder- satz |
Maximaler Zuschuss |
Neue Bundesländer, Region Lüneburg , Region Trier |
80% | 2.800 € |
Alte Bundesländer, Land Berlin, Region Leipzig |
50% | 1.750 € |
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Nachweise.
Zentrale Grundsätze der GoBD bezüglich der elektronischen Buchführung sind
Die Verfahrensdokumentation ist erforderlich, um die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit zu erfüllen. Mit ihr müssen alle Vorgehensweisen sowie Systeme und Programme im Einzelnen dargestellt werden, mit denen Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit erreicht werden (soll).
Kurzum: Wir dokumentieren Ihre betrieblichen Prozesse, damit diese von Dritten (bsp. Betriebsprüfer) innerhalb angemessener Zeit nachvollziehbar sind.
Ändert sich etwas an Ihren Abläufen, den Systemen oder Verfahren, die Sie einsetzen, müssen Sie GoBD-gemäß alle Neuerungen inhaltlich und zeitlich lückenlos dokumentieren. Denn nur so können diese von Dritten nachvollzogen und geprüft werden.